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   BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75   

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https://dejure.org/1977,746
BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75 (https://dejure.org/1977,746)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1977 - II ZR 222/75 (https://dejure.org/1977,746)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1977 - II ZR 222/75 (https://dejure.org/1977,746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer Stammeinlage als wirtschaftliche Einheit - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anforderungen an die Auslegung von GmbH-Verträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1151
  • MDR 1977, 561
  • DNotZ 1977, 427
  • WM 1977, 387
  • DB 1977, 764
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.10.1973 - V ZR 194/72

    Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts; Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    § 313 BGB dient dazu, nicht nur die Vertragsparteien vor übereilten Erklärungen zu schützen, sondern ihnen auch eine fachkundige Beratung zuteil werden zu lassen und späteren Streitigkeiten über Zustandekommen und Inhalt des Vertrages vorzubeugen; deswegen müssen alle Vereinbarungen beurkundet werden, aus denen sich nach dem Willen der Beteiligten das schuldrechtliche Geschäft zusammensetzt (BGH, Urt. v. 26.10.73 - V ZR 194/72, LM BGB § 313 Nr. 63).

    Dabei stellt sich nach Lage der Sache nicht die Frage, inwieweit Abänderungen eines formbedürftigen Vertrags wiederum dem Formzwang unterliegen (vgl. zu § 313 BGB: BGH, Urt. v. 26.10.73 - V ZR 194/72, LM BGB § 313 Nr. 63; BGHZ 66, 270 m.w.N.).

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75

    Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    Dabei stellt sich nach Lage der Sache nicht die Frage, inwieweit Abänderungen eines formbedürftigen Vertrags wiederum dem Formzwang unterliegen (vgl. zu § 313 BGB: BGH, Urt. v. 26.10.73 - V ZR 194/72, LM BGB § 313 Nr. 63; BGHZ 66, 270 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    Wird ein Teil eines einheitlichen Rechtsgeschäfts wirksam angefochten, so ist nach § 139 BGB in der Regel das ganze Rechtsgeschäft nichtig, es sei denn, die Beteiligten hätten, wenn sie mit der Nichtigkeit des einen Geschäftsteils gerechnet hätten, den vom Nichtigkeitsgrund nicht unmittelbar betroffenen Teil gleichwohl abgeschlossen (BGH, Urt. v. 20.5.66 - V ZR 214/64, LM BGB § 139 Nr. 34 = WM 1966, 899; v. 30.4.76 - V ZR 140/74, WM 1976, 848 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    Es geht hier weder um die Bestätigung eines nach § 134 oder § 138 BGB nichtigen Vertrags durch schlüssiges Verhalten (vgl. dazu BGHZ 11, 59, 60; RGZ 150, 385, 390), noch darum, ob die anfechtungsberechtigte Partei schon vor erklärter Anfechtung auf ihr Anfechtungsrecht nach § 144 BGB verzichtet hat - wozu mindestens das Bewußtsein gehört, daß die bestätigte Erklärung anfechtbar sein könnte (RGZ 128, 116, 119).
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 143/69

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    Für die Formvorschrift des § 313 BGB gilt, daß sie sich auf Nebengeschäfte mit erstreckt, die nach dem Willen der Parteien mit dem Grundstückskauf so verbunden sind, daß beide zusammen bestehen sollen (BGH, Urt. v. 31.5.74 - V ZR 111/72, WM 1974, 720; v. 19.3.71 - V ZR 143/69, LM BGB § 139 Nr. 46 = WM 1971, 618).
  • BGH, 24.01.1974 - II ZR 65/72

    Voraussetzung des Stimmrechts eines für einen Gesellschafter eingesetzten

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    Diesen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen; sie rücken die einzelnen Vertragsbestimmungen in einen sinnvollen Zusammenhang und entsprechend den Rechtsgrundsätzen über die Auslegung von Verträgen allgemein und von GmbH-Verträgen im besonderen (vgl. Urt. d. Sen. v. 24.1.74 - II ZR 65/72, LM GmbHG § 47 Nr. 21 zu 2).
  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 111/72

    Anspruch auf Nachzahlung rückständiger Leibrentenbeträge aus einem

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    Für die Formvorschrift des § 313 BGB gilt, daß sie sich auf Nebengeschäfte mit erstreckt, die nach dem Willen der Parteien mit dem Grundstückskauf so verbunden sind, daß beide zusammen bestehen sollen (BGH, Urt. v. 31.5.74 - V ZR 111/72, WM 1974, 720; v. 19.3.71 - V ZR 143/69, LM BGB § 139 Nr. 46 = WM 1971, 618).
  • RG, 19.03.1936 - IV 277/35

    1. Wann ist der Unterhaltsvertrag geschiedener Ehegatten als Leibrentenvertrag

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    Es geht hier weder um die Bestätigung eines nach § 134 oder § 138 BGB nichtigen Vertrags durch schlüssiges Verhalten (vgl. dazu BGHZ 11, 59, 60; RGZ 150, 385, 390), noch darum, ob die anfechtungsberechtigte Partei schon vor erklärter Anfechtung auf ihr Anfechtungsrecht nach § 144 BGB verzichtet hat - wozu mindestens das Bewußtsein gehört, daß die bestätigte Erklärung anfechtbar sein könnte (RGZ 128, 116, 119).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74

    Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens -

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    Wird ein Teil eines einheitlichen Rechtsgeschäfts wirksam angefochten, so ist nach § 139 BGB in der Regel das ganze Rechtsgeschäft nichtig, es sei denn, die Beteiligten hätten, wenn sie mit der Nichtigkeit des einen Geschäftsteils gerechnet hätten, den vom Nichtigkeitsgrund nicht unmittelbar betroffenen Teil gleichwohl abgeschlossen (BGH, Urt. v. 20.5.66 - V ZR 214/64, LM BGB § 139 Nr. 34 = WM 1966, 899; v. 30.4.76 - V ZR 140/74, WM 1976, 848 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1966 - II ZR 56/64

    Wirksamkeit einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage - Inhalt einer

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75
    Im übrigen dient § 55 Abs. 1 GmbHG vor allem der Rechtssicherheit; die Öffentlichkeit soll über die Kapitalgrundlage der Gesellschaft aufgeklärt, Gläubiger und künftige Gesellschafter sollen geschützt werden (vgl. Urt. d. Sen. v. 13.10.66 - II ZR 56/64, WM 1966, 1262 zu I 1 c).
  • BGH, 21.11.1961 - V ZR 73/60

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

  • BGH, 29.09.1969 - II ZR 167/68

    Befugnis zum Vertrieb von "Kölnisch-Wasser"-Artikeln unter bestimmtem Namen -

  • RG, 13.12.1935 - II 161/35

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem

  • RG, 28.03.1930 - VII 436/29

    1. Liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht durch Verschweigen oder unrichtige

  • RG, 19.12.1934 - V 200/34

    Wie wirkt bei einem einheitlichen (einfachen) Rechtsgeschäft und wie bei einem

  • RG, 07.11.1913 - II 316/13

    Nichtigkeit einer Gesellschaft m. b. H.; Haftung der Gesellschafter

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    aa) Eine Bestätigung gemäß §§ 141 Abs. 1, 144 Abs. 1 BGB setzt voraus, daß die bestätigenden Vertragsparteien den Grund der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit kennen (z.B. BGH, Urteil vom 8. März 1961 - V ZR 24/60 = WM 1961, 785 unter 2 b) oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (z.B. BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - II ZR 222/75 = WM 1977, 387 unter 4 a und vom 6. Mai 1982 - III ZR 11/81 = WM 1982, 740 unter II 1).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Ein Bestätigungswille liegt auch schon dann vor, wenn die Parteien zwar irrtümlich von der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrages ausgehen, mit dem Abschluss des neuen Rechtsgeschäfts aber jeden Zweifel an dessen Gültigkeit ausräumen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 1977, II ZR 222/75, WM 1977, 387, 389), wobei sie mit dem bestätigenden Rechtsgeschäft auch möglicherweise zur Unwirksamkeit führende Mängel des ursprünglichen Geschäfts beheben können (vgl. MünchKomm-BGB/Busche, 5. Aufl., § 141 Rdn. 14; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 141 Rdn. 20).
  • KG, 03.03.2022 - 22 W 92/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts wegen Fehlen wirksamer

    (1) Sinn und Zweck des Formerfordernisses nach § 55 Abs. 1 GmbHG, das zur Beteiligung eines Notars führt, ist es, bereits im Vorfeld der Registereintragung zu gewährleisten, dass die zur Übernahme zugelassenen Personen tatsächlich Übernahmeerklärungen abgegeben haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1977 - II ZR 222/75 -, juris Rn. 17; Michalski/Hermanns, GmbHG, 3. Aufl., § 55 Rn. 69; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, 20. Aufl., § 55 Rn. 34).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2018 - 4 U 52/16

    Kreditsicherheit: Inanspruchnahme des Ausfallbürgen vor Beendigung des

    Insoweit ist nicht Voraussetzung, dass die Klägerin den Standpunkt des Beklagten, er habe seine früheren Vertragserklärungen mit Erfolg angefochten, anerkannt hat; vielmehr genügt es, dass die Parteien den Streit über die Wirksamkeit des Vereinbarten durch neue Abreden, wonach die Verträge als gültig behandelt und erfüllt werden sollten, beseitigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 51/11, NJW 2012, 1570; Urteil vom 20. Januar 1977 - II ZR 222/75, NJW 1977, 1151).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Ein Bestätigungswille liegt auch schon dann vor, wenn die Parteien zwar irrtümlich von der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrages ausgehen, mit dem Abschluss des neuen Rechtsgeschäfts aber jeden Zweifel an dessen Gültigkeit ausräumen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 1977, II ZR 222/75, WM 1977, 387, 389), wobei sie mit dem bestätigenden Rechtsgeschäft auch möglicherweise zur Unwirksamkeit führende Mängel des ursprünglichen Geschäfts beheben können (vgl. MünchKomm-BGB/Busche, 5. Aufl., § 141 Rdn. 14; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 141 Rdn. 20).
  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
    Ein Bestätigungswille liegt auch schon dann vor, wenn die Parteien zwar irrtümlich von der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrages ausgehen, mit dem Abschluss des neuen Rechtsgeschäfts aber jeden Zweifel an dessen Gültigkeit ausräumen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 1977, II ZR 222/75, WM 1977, 387, 389), wobei sie mit dem bestätigenden Rechtsgeschäft auch möglicherweise zur Unwirksamkeit führende Mängel des ursprünglichen Geschäfts beheben können (vgl. MünchKomm-BGB/Busche, 5. Aufl., § 141 Rdn. 14; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 141 Rdn. 20).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Ein Bestätigungswille liegt auch schon dann vor, wenn die Parteien zwar irrtümlich von der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrages ausgehen, mit dem Abschluss des neuen Rechtsgeschäfts aber jeden Zweifel an dessen Gültigkeit ausräumen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 1977, II ZR 222/75, WM 1977, 387, 389), wobei sie mit dem bestätigenden Rechtsgeschäft auch möglicherweise zur Unwirksamkeit führende Mängel des ursprünglichen Geschäfts beheben können (vgl. MünchKomm-BGB/Busche, 5. Aufl., § 141 Rdn. 14; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 141 Rdn. 20).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Ein Bestätigungswille liegt auch schon dann vor, wenn die Parteien zwar irrtümlich von der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrages ausgehen, mit dem Abschluss des neuen Rechtsgeschäfts aber jeden Zweifel an dessen Gültigkeit ausräumen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 1977, II ZR 222/75, WM 1977, 387, 389), wobei sie mit dem bestätigenden Rechtsgeschäft auch möglicherweise zur Unwirksamkeit führende Mängel des ursprünglichen Geschäfts beheben können (vgl. MünchKomm-BGB/Busche, 5. Aufl., § 141 Rdn. 14; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 141 Rdn. 20).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Ein Bestätigungswille liegt auch schon dann vor, wenn die Parteien zwar irrtümlich von der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrages ausgehen, mit dem Abschluss des neuen Rechtsgeschäfts aber jeden Zweifel an dessen Gültigkeit ausräumen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 1977, II ZR 222/75, WM 1977, 387, 389), wobei sie mit dem bestätigenden Rechtsgeschäft auch möglicherweise zur Unwirksamkeit führende Mängel des ursprünglichen Geschäfts beheben können (vgl. MünchKomm-BGB/Busche, 5. Aufl., § 141 Rdn. 14; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 141 Rdn. 20).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Ein Bestätigungswille liegt auch schon dann vor, wenn die Parteien zwar irrtümlich von der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrages ausgehen, mit dem Abschluss des neuen Rechtsgeschäfts aber jeden Zweifel an dessen Gültigkeit ausräumen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 1977, II ZR 222/75, WM 1977, 387, 389), wobei sie mit dem bestätigenden Rechtsgeschäft auch möglicherweise zur Unwirksamkeit führende Mängel des ursprünglichen Geschäfts beheben können (vgl. MünchKomm-BGB/Busche, 5. Aufl., § 141 Rdn. 14; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 141 Rdn. 20).
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 30/02

    Kapitalerhöhung anläßlich Euro-Umstellung von Stammkapital und Geschäftsanteile

  • LG Hannover, 21.01.2009 - 6 O 198/07

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für einen aufgrund der

  • LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07

    Heros-Insolvenz

  • LG Hannover, 01.04.2009 - 6 O 63/07

    Abhandenkommen; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund ;

  • LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06

    Abhandenkommen; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; Anfechtungsfrist;

  • LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Valorenversicherung wegen Bargeldverlustes,

  • LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für aufgrund der

  • LG Kleve, 04.01.2001 - 4 T 242/00

    Makler als Kostenschuldner

  • OLG Celle, 17.07.1990 - 16 U 225/89
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